WAS DIE GKV-KÜRZUNGEN FÜR IHREN FACHARZTTERMIN BEDEUTEN.
- Ab 2027 wird die Finanzierung zusätzlicher Facharzttermine vollständig gestrichen.
- Fast alle fachärztlichen Leistungen sind dann wieder finanziell gedeckelt.
- Kostensteigerungen für Facharztpraxen – zum Beispiel durch höhere Personal- und Materialkosten – werden zugleich nicht mehr vollständig ausgeglichen.
- Die Folge: Die Schere zwischen tatsächlichen Kosten und Finanzierung wird immer größer und Facharztpraxen sind gezwungen, ihr Angebot zu reduzieren.
WARUM DAS MEINEN TERMIN BETRIFFT
Ihre Fachärztin oder Ihr Facharzt betreibt ihre oder seine Praxis als selbstständige Unternehmerin beziehungsweise selbstständiger Unternehmer in Eigenverantwortung. Sie sind sogenannte Freiberuflerinnen und Freiberufler. Das ist gut so, denn niemand anderes – wie zum Beispiel Ihre Krankenkasse als Kostenträger – soll darüber entscheiden, welche Behandlung für Sie medizinisch sinnvoll ist.
Fachärztinnen und Fachärzte sind damit auch selbst dafür verantwortlich, dass alle Abläufe in der Praxis funktionieren, dass Termine vergeben werden, dass genug qualifiziertes Personal zu Ihrer Betreuung angestellt wird, dass stets alle Materialien und Geräte vorrätig sind, die für Ihre Versorgung vielleicht benötigt werden.
Um anfallende Kosten für Miete, Personal, Materialien und Geräte – also die Dinge, die zu Ihrer optimalen Gesundheitsversorgung notwendig sind – auch tragen zu können, sind Ihre Fachärztin und Facharzt darauf angewiesen, dass Ihre Krankenkasse Ihrer Fachärztin und Ihrem Facharzt im Gegenzug für Ihre Behandlung eine angemessene Vergütung zukommen lässt.
Dafür setzt die Politik die Rahmenbedingungen.
Leider ist es schon seit langem so, dass die genannten Kosten für Ihre Facharztpraxis immer weiter steigen, die Vergütung aber nicht. Im Gegenteil: Es wurden Deckelungen eingeführt, sodass viele Behandlung von gesetzlich Versicherten gar nicht bezahlt werden. Ihre Fachärztin und Ihr Facharzt bekommt pro Quartal nur eine bestimmte Anzahl einer bestimmten Behandlung bezahlt, darüber hinaus arbeitet sie beziehungsweise er umsonst und bleibt auf den Kosten für den Praxisbetrieb sitzen.
Um das auszugleichen und die Praxis zu finanzieren, behandeln Ihre Fachärztin und Ihr Facharzt dann zum Beispiel Privatversicherte, wo es keine solchen Deckelungen gibt und jede Behandlung bezahlt wird. Als gesetzlich Versicherte und Versicherter hören Sie dann den Satz „Kommen Sie nächstes Quartal wieder.“ Sie bekommen keinen zeitnahen Termin.
Wie Sie sehen, ist das aber kein böser Wille Ihrer Fachärztin oder Ihres Facharztes. Es ist schlicht notwendig, um die Praxis im Rahmen der politisch gesetzten Grenzen wirtschaftlich betreiben zu können, trotz Inflation faire Gehälter an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zahlen und hochwertige Materialien und Geräte für Ihre Versorgung vorhalten zu können.
Die Politik ist sich darüber grundsätzlich im Klaren.
Um mehr Facharzttermine für gesetzlich Versicherte verfügbar zu machen, wurden deshalb gesetzliche Zusatzvergütungen geschaffen. Wenn Sie als gesetzlich Versicherte(r) zu Ihrer Fachärztin oder Ihrem Facharzt gehen, erhält diese beziehungsweise dieser neben der zu niedrigen Vergütung durch Ihre Krankenkasse noch weitere Mittel. Dadurch wurde neben zusätzlichen Facharztterminen zum Beispiel die offene Sprechstunde finanziert, während der Sie einfach ohne Termin zu Ihrer Fachärztin oder Ihrem Facharzt kommen können.
Genau diese zusätzlichen Mittel hat die Politik mit dem GKV-Spargesetz nun aber sehenden Auges wieder gestrichen.
Fachärztinnen und Fachärzte sind aber mit immer weiter steigenden Kosten konfrontiert, müssen ihr Behandlungsangebot an Sie letztendlich reduzieren oder ihre Praxis im schlimmsten Fall ganz schließen.
Ihre fachärztliche Versorgung vor Ort bricht damit Stück für Stück weg. Die Folge für Sie: Als gesetzlich Versicherte(r) bekommen Sie bereits ab 2027 schwieriger einen Facharzttermin. Wartezeiten werden deutlich länger, obwohl Ihnen die Politik das Gegenteil verspricht. Das finden wir unehrlich und möchten Sie informieren.
SO FUNKTIONIERT ES – UND WAS SICH ÄNDERT
GKV-Spargesetz Das politische Ziel sind mehr und schnellere Facharzttermine. Dafür gab es zusätzliche finanzielle Mittel.
GKV-Spargesetz Ab 2027 werden diese zusätzlichen finanziellen Mittel vollständig gestrichen und nahezu alle fachärztlichen Leistungen finanziell gedeckelt („budgetiert“).
Folge Kapazitäten für Facharzttermine und -behandlungen werden deutlich reduziert. War-tezeiten auf Termine werden länger.
DAS BEDEUTET FÜR SIE KONKRET
Ihre Facharztpraxis steht unter Druck
Ihre Fachärztin oder Ihr Facharzt erhält weniger Geld für Ihre Behandlung, obwohl die Kosten teils stark ansteigen. Dadurch wächst der wirtschaftliche Druck auf die Praxis.
Finanzielle Spielräume für Ihre Versorgung werden beschnitten
Finanzielle Mittel für qualifiziertes Personal, modernes Material und Geräte fehlen.
Das fachärztliche Behandlungsangebot für Sie bricht weg
Praxisöffnung und Sprechstunden für gesetzlich Versicherte müssen dadurch redu-ziert werden. Offene Sprechstunden gibt es gar nicht mehr
Ihr Termin rückt in weite Ferne
Sie warten deutlich länger auf Ihren Facharzttermin und Ihre Fachärztin und Ihr Facharzt haben weniger Zeit für Ihre Versorgung
FÜR FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE
- Informationen zur Kampagne
- Materialien für Praxen
- Plakate und Flyer bestellen
- Kampagnen-Shop in Zusammenarbeit mit Flyeralarm
WAS 2019 VERSPROCHEN WURDE – UND WAS JETZT PASSIERT
- Mehr Sprechstunden
- Schnellere Termine
- Zusätzliche Vergütung für vermittelte Termine und offene Sprechstunden
- Zusätzliche Finanzierung entfällt.
- Nahezu alle Leistungen werden wieder budgetiert.
- Vergütungsanstieg und offene Sprechstunden werden gedeckelt.
- Die Schere zwischen Kosten und Finanzierung öffnet sich weiter.
EIN PRAXISBEISPIEL: WAS SICH ÄNDERT
HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)
Aus Sicht des SpiFa steigt dieses Risiko. Ab 2027 wird die besondere zusätzliche Finanzierung für viele kurzfristige und zusätzliche Behandlungen vollständig gestrichen. Zugleich werden nahezu alle ärztlichen Leistungen wieder innerhalb begrenzter Budgets vergütet. Damit haben Facharztpraxen weniger finanziellen Spielraum, zusätzliche Termine, offene Sprechstunden oder kurzfristige Behandlungsmöglichkeiten vorzuhalten.
Wie stark sich das in einer einzelnen Praxis auswirkt, hängt von Fachrichtung, Region und Patientenzahl ab. Es bedeutet nicht, dass überall plötzlich Termine verschwinden. Der SpiFa erwartet aber insgesamt weniger verfügbare Facharzttermine und längere Wartezeiten.
Nein, ein bereits vereinbarter Termin wird durch das Gesetz nicht automatisch gestrichen. Die Kampagne sagt auch nicht, dass Praxen bundesweit pauschal Termine absagen.
Die Sorge des SpiFa richtet sich auf die künftigen Behandlungskapazitäten: Wenn Praxen für zusätzliche Leistungen weniger Finanzierung erhalten, kann es schwieriger werden, neue oder kurzfristige Termine anzubieten. Sollte sich an einem bereits vereinbarten Termin etwas ändern, informiert Sie Ihre Praxis wie gewohnt.
Wenn Ihre Beschwerden akut sind oder sich deutlich verschlechtert haben, wenden Sie sich zuerst an Ihre behandelnde Praxis und schildern Sie die Dringlichkeit. Auch Ihre Hausarztpraxis kann einschätzen, wie schnell eine fachärztliche Behandlung erforderlich ist und gegebenenfalls bei der Terminvermittlung unterstützen.
Gesetzlich Versicherte können weiterhin den Terminservice der 116117 nutzen. Bei einem lebensbedrohlichen medizinischen Notfall gilt weiterhin die Notrufnummer 112.
Aus Sicht des SpiFa sollte der Zugang zur fachärztlichen Versorgung vor allem danach organisiert werden, wie dringend eine Behandlung medizinisch notwendig ist.
Ja. Die 116117 und ihr Terminservice bleiben bestehen. Gesetzlich Versicherte können dort weiterhin unter den geltenden Voraussetzungen Arzt- und Psychotherapietermine suchen oder vermittelt bekommen.
Was sich ändert, ist die Finanzierung auf Seiten der behandelnden Praxen: Für über die Terminservicestelle vermittelte Termine gelten künftig nicht mehr die bisherigen besonderen Vergütungsregeln. Die 116117 kann also weiterhin vorhandene Termine vermitteln - sie kann aber keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten schaffen, wenn Praxen diese nicht mehr bereitstellen können.
Ja. Die offenen Sprechstunden werden nicht automatisch abgeschafft. Bestimmte Facharztgruppen müssen sie weiterhin anbieten.
Ab 2027 entfällt jedoch die bisherige besondere zusätzliche Finanzierung der Behandlungen, die in diesen offenen Sprechstunden stattfinden. Aus Sicht des SpiFa ist das ein Widerspruch: Die Versorgungsaufgabe bleibt bestehen, ihre besondere Finanzierung fällt weg. Das kann dazu führen, dass der wirtschaftliche Spielraum der Praxen für zusätzliche und kurzfristige Behandlungsmöglichkeiten kleiner wird.
Nicht automatisch. Die beschriebenen Änderungen bedeuten nicht, dass medizinische Leistungen von heute auf morgen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verschwinden.
Verändert wird vor allem, wie die Behandlung in den Praxen finanziert wird. Werden nahezu alle ärztlichen Leistungen wieder in begrenzten Budgets vergütet, führt eine zusätzliche Behandlung nicht automatisch zu einer zusätzlichen vollständigen Finanzierung. Aus Sicht des SpiFa liegt genau darin das Problem: Wenn die Finanzierung gekürzt wird, kann auf Dauer auch der Spielraum für zusätzliche Versorgung sinken.
Weil jede Behandlung reale Ressourcen benötigt. Eine zusätzliche Patientin oder ein zusätzlicher Patient bedeutet zusätzliche ärztliche Zeit, Arbeit für das Praxisteam und häufig die Nutzung von Räumen, Geräten oder medizinischem Material.
Diese Kosten entstehen auch dann, wenn eine Leistung nicht zusätzlich oder nicht vollständig finanziert wird. Eine Praxis kann deshalb auf Dauer nicht unbegrenzt mehr Leistungen erbringen, ohne dafür ausreichende Mittel zu erhalten. Sie muss Personal bezahlen, Räume unterhalten, Geräte finanzieren und ihren Betrieb verlässlich organisieren.
Der SpiFa bringt es deshalb so auf den Punkt: Die Streichung der zusätzlichen Finanzierung bedeutet eine Kürzung der Versorgung.
Vereinfacht gesagt steht für bestimmte ärztliche Leistungen nur ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung. Wird innerhalb dieses Rahmens mehr behandelt, bedeutet das nicht automatisch, dass für diese zusätzlichen Behandlungen auch entsprechend mehr Geld bereitsteht.
Das Budget begrenzt also nicht unmittelbar, was medizinisch möglich ist. Es begrenzt aber die finanziellen Mittel, mit denen eine Praxis ihr Behandlungsangebot dauerhaft organisieren kann. Aus Sicht des SpiFa ist das für Patientinnen und Patienten relevant, weil zusätzliche Termine nur dann dauerhaft angeboten werden können, wenn auch Personal, Räume, Geräte und Organisation finanziert werden können.
Arztpraxen haben laufende Kosten: vor allem für Personal, Räume, Energie, IT, medizinische Geräte, Hygiene und Verbrauchsmaterial. Diese Kosten steigen von Jahr zu Jahr.
Gleichzeitig wird mit dem Gesetz auch der jährliche Anstieg der ärztlichen Vergütung gedeckelt. Steigen die tatsächlichen Praxiskosten stärker als die Finanzierung, wird die Lücke zwischen Kosten und Einnahmen jedes Jahr größer.
Aus Sicht des SpiFa ist das kein einmaliger Spareffekt. Es kann den finanziellen Spielraum der Praxen dauerhaft verringern - und damit auch den Spielraum für Personal, Investitionen und zusätzliche Behandlungskapazitäten.
Nein. Wie stark eine Praxis betroffen ist, hängt von vielen Faktoren ab: von der Fachrichtung, der Zahl und Struktur der Patientinnen und Patienten, der Region und davon, welche Leistungen eine Praxis bisher besonders häufig erbracht hat.
Deshalb lässt sich nicht seriös vorhersagen, wie viele Termine eine bestimmte Praxis künftig mehr oder weniger anbieten kann. Die Kampagne beschreibt die erwarteten Auswirkungen auf die fachärztliche Versorgung insgesamt. Für einzelne Praxen können die Folgen deutlich unterschiedlich ausfallen.
Die gesetzlichen Vergütungsänderungen, um die es in dieser Kampagne geht, betreffen vor allem die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten. Privatärztliche Leistungen werden nach einem anderen Vergütungssystem bezahlt.
Viele Praxen versorgen gesetzlich und privat Versicherte jedoch mit demselben Personal, denselben Räumen und denselben Geräten. Veränderungen der wirtschaftlichen Situation einer Praxis können deshalb grundsätzlich ihre gesamte Organisation beeinflussen. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen aber ausdrücklich die Folgen für die gesetzlich Versicherten.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell unter Druck. Die Bundesregierung will verhindern, dass ihre Ausgaben dauerhaft stärker steigen als die Einnahmen und dass die Krankenkassenbeiträge weiter stark steigen.
Der SpiFa stellt nicht infrage, dass die GKV dauerhaft solide finanziert werden muss. Entscheidend ist aus unserer Sicht aber, wo gespart wird. Wenn ausgerechnet Finanzierungsregeln gestrichen werden, die zusätzliche ambulante Behandlungsmöglichkeiten ermöglichen sollten, kann daraus weniger Versorgung entstehen. Stabile Beiträge und eine gute medizinische Versorgung dürfen deshalb kein Gegensatz sein.
Sie kann helfen - aber sie kann fehlende Behandlungskapazitäten nicht ersetzen. Eine gute Terminsteuerung kann dafür sorgen, dass dringliche Patientinnen und Patienten schneller behandelt werden und vorhandene Termine sinnvoll genutzt werden.
Sie schafft aber keine zusätzlichen Ärztinnen und Ärzte, keine zusätzlichen medizinischen Fachangestellten, keine neuen Behandlungsräume und keine zusätzlichen Geräte. Einfach gesagt: Terminsteuerung kann vorhandene Termine besser verteilen. Sie kann keine Termine verteilen, die nicht vorhanden sind.
Deshalb gehören für den SpiFa eine intelligente Patientensteuerung und eine verlässliche Finanzierung der benötigten Versorgung zusammen.
Der SpiFa fordert verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die ambulante fachärztliche Versorgung. Wer möchte, dass Praxen zusätzliche, kurzfristige und dringliche Termine anbieten, muss auch dafür sorgen, dass die dafür notwendigen Kapazitäten verlässlich finanziert werden.
Gleichzeitig braucht es aus Sicht des SpiFa eine sinnvolle Patientensteuerung. Vorhandene Behandlungskapazitäten sollen gezielt und nach medizinischer Dringlichkeit genutzt werden.
Für den SpiFa gehören deshalb drei Dinge zusammen: eine verlässliche Finanzierung, eine sinnvolle Patientensteuerung und Rahmenbedingungen, unter denen Praxen genügend Personal und Behandlungskapazitäten vorhalten können.
Die Kampagne soll nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die rechtlichen Informationen beruhen insbesondere auf dem verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums. Für Zahlen und Berechnungen zur ambulanten Versorgung werden außerdem Informationen und Auswertungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herangezogen.
Die Bewertung der Folgen für die fachärztliche Versorgung und die politischen Forderungen geben die Position des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) wieder. Die verwendeten Quellen werden auf der Kampagnenseite transparent ausgewiesen.
Quellenbasis und Transparenz
Die Antworten beruhen auf den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Kampagnenkonzeption. Die Bewertung der Auswirkungen und die Forderungen geben die Position des SpiFa wieder.
- Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und begleitende Informationen zum Gesetz.
- Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und zu den Zielen des Gesetzes.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxis- und Patienteninformationen zu den Auswirkungen der Kürzungen auf die ambulante Versorgung.
- SpiFa: Hintergrundinformationen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), zur fachärztlichen Terminversorgung und Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Stand: 11.09.2026